Der EuGH hat zur WLAN Haftung eines geschäftlichen Betreibers entschieden, dass dieser für Urheberrechtsverletzungen über sein Netz nicht haften soll. Er kann jedoch von dem Urheberrechteinhaber dazu verpflichtet werden ausreichende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die weitere Rechtsverletzung zu unterbinden. Das kann in der Praxis dazu führen, dass freie WLANs mit Passwörtern geschützt werden müssen.
Die Pressemeldung zum Urteil finden Sie unter:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-09/cp160099de.pdf