Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten
Die DS-GVO und das BDSG schreiben für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert (mit dem Computer) verarbeiten, die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 20 Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Weiterhin muss jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung (Adresshandel, Auskunfteien etc.) oder zum Zwecke der anonymisierten Übermittlung (Markt- und Meinungsforschung) erhebt, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Zum Beauftragten für den Datenschutz darf bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde besitzt. Unser Seminar vermittelt wichtige Fachkenntnisse im Sinne der DS-GVO und des BDSG, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Aufgabe als Datenschutzbeauftragter professionell und effektiv zu meistern.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, im Anschluss an den Kurs die Prüfung zur „Fachkraft für Datenschutz“ der DEKRA Certification GmbH abzulegen*.
Themen
- Einführung in den Datenschutz
- Europarecht und Datenschutz
- Verhältnis DS-GVO und deutsches Recht
- Begriffsbestimmungen in der DS-GVO
- Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Datenschutzorganisation
- Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Datenschutzkonzept
- Betroffenenrechte
- Aufsichtsbehörden
IT-Sicherheit
- IT-Sicherheit, Ziele und Begriffe
- Gefahren für IT-Systeme
- Technisch- und organisatorische Maßnahmen
- Notfallkonzept
Datenschutzrecht
- Auftragsverarbeitung
- Auslandsübermittlung
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Videoüberwachung
- Datenschutz im Kundenverhältnis
- Datenschutz auf der Webseite
Abschluss
Prüfung (freiwillig)*
Materialien
Sie erhalten im Rahmen des Kurses nachfolgende Materialien:
- Foliensatz (PDF)
Vorkenntnisse sind für die Teilnahme an diesem Seminar nicht notwendig.
*Die Gebühr für die DEKRA Prüfung (€ 225,00) wird durch die DEKRA Certification GmbH separat in Rechnung gestellt.