Datenschutz ist kompliziert?
nicht mit uns(und wir können noch mehr)
Unser Anspruch:
Rechtssichere Beratung & praxis-orientierte Umsetzung
IT - SICHERHEIT
Sie müssen in Ihrem Unternehmen eine hohe Datensicherheit gewährleisten? Wir beraten Sie umfassend – von geeigneten IT-Strukturen bis hin zur Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen – um Sie vor Social Engineering oder anderen Angriffen von außen zu schützen.
Compliance
Damit Sie in Ihrem Unternehmen nicht nur rechtliche, sondern auch ethische Standards einhalten, erstellen wir Ihre Richtlinien, schulen Ihre MitarbeiterInnen und geben Ihnen praxisnahe Empfehlungen.
Datenschutz
Wir stellen sicher, dass Sie alle DS-GVO-Vorgaben erfüllen und Ihre Risiken kennen, indem wir Ihre MitarbeiterInnen ausbilden, beraten oder den Datenschutz komplett für Sie übernehmen.
„Viele Unternehmen haben Respekt vor dem Datenschutz, da sie befürchten, dass er zum Bremser der Unternehmensentwicklung wird. Das ist in den allermeisten Fällen unbegründet. Wichtig ist, dass die Geschäftsführung die existierenden Risiken kennt, um die daraus notwendigen und wirtschaftlich sinnvollen Entscheidungen treffen zu können.“
RA Oliver Gönner, Gründer & Geschäftsführender Gesellschafter
externer Datenschutz-beauftragter
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Unternehmen, Vereine und andere Institutionen gesetzlich verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Ob Schulung und Unterstützung eines internen Datenschutzbeauftragten oder wir als Ihr externer Datenschutzbeauftragter – gemeinsam finden wir für Sie die richtige Lösung!
COMPLIANCE-OMBUDSMANN
Seminare & Weiterbildung
Weiterbildung für IT-Sicherheitsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, Revisoren, Administratoren und Rechtsanwälte. Nehmen Sie digital an unseren Kursen teil oder in Präsenz, sobald dies wieder ohne Risiko möglich ist – oder wir kommen in-house zu Ihnen. Buchungen sind bis zwei Wochen vor dem Seminar kostenfrei stornierbar.
Engagement
Haben Sie noch Fragen?
EuGH zur Kündigung des Datenschutzbeauftragten
Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 22. Juni 2022 – Rs. C-534/20 klargestellt, dass die nationale deutsche Kündigungsschutzregelung des § 6 Abs. 4 BDSG, nach der eine Abberufung der Datenschutzbeauftragten bzw. des Datenschutzbeauftragten nur aus wichtigem Grund zulässig ist, mit den Vorschriften der DS-GVO vereinbar ist.
Strengere Regeln für Onlinehändler
Modernisierung des EU-Verbraucherrechts Im Rahmen der Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union sind Änderungen an deutschen Vorschriften vom Gesetzgeber vorgenommen worden. Zwei der deutschen Umsetzungsgesetze...
Instagram muss Nutzerdaten bei Persönlichkeitsrechtsverletzung herausgeben
Instagram muss dem Geschädigten bei einer strafrechtlich relevanten Persönlichkeitsrechtsverletzung Auskunft über E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Täters geben.