Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Bestellungsurkunde des Datenschutzbeauftragten
Unsere Bestellungsurkunde zum Datenschutzbeauftragten ist für alle Unternehmen geeignet. Auf Grund der allgemeingültigen Erklärung in der Bestellungsurkunde ist eine Kombination mit der Stellenbeschreibung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten empfehlenswert.
Stellenbeschreibung als betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Die Aufgaben als betrieblicher Datenschutzbeauftragter sind zwar in § 4g BDSG gesetzlich vorgeschrieben. Die konkrete Auslegung der einzelnen unbestimmten Rechtsbegriffe sind jedoch in der Praxis nur schwierig möglich.
Die konkreten Aufgaben und Befugnisse des Datenschutzbeauftragen sollten zur Transparenz aller beteiligten Parteien noch einmal im Einzelnen vereinbart werden.
Hier bietet unsere Stellenbeschreibung betrieblicher Datenschutzbeauftragter eine „best practice“ Lösung.
Vertrag des externen Datenschutzbeauftragten
Externe Datenschutzbeauftragte stehen als Dienstleister des Unternehmens vor der Herausforderung, dass sie für jeden Beratungsfehler voll haften.
Um diese Haftung und die Verantwortlichkeiten zum Datenschutz genau zu vereinbaren, ist es dringend geboten, einen Vertrag zwischen Unternehmen und externen Datenschutzbeauftragten zu schließen, der für beide Parteien eine transparente Aufgaben und Haftungsverteilung beinhaltet.