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Da der § 113a TKG vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig eingestuft wurde, ist eine Neureglung der Vorratsdatenspeicherung dringend geboten. Der Bundestag beschäftigt sich mit der Frage des Umfangs der Vorratsdatenspeicherung seit Längerem.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag die konkrete Umsetzung der Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung offen gelassen und so ist der Gesetzgeber jetzt in besonderem Maße gefragt, eine den Umständen angemessene Regelung zu finden.

Die neue Regelung muss

  1. geeignet
  2. erforderlich und
  3. angemessen

sein.

Vor diesem Hintergrund wird aktuell der sogenannte QuickFreeze diskutiert. Ermittlungsbehörden sollen Telekommunikationsdiensteanbieter auffordern können, die Verbindungsdaten im Einzelfall zu speichern bzw. längerfristig aufzubewahren.