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Nach aktuellen Informationen wird das vor einem Jahr eingeführte Verfahren zur elektronischen Abrechnung von Sozialleistungen ELENA wieder eingestellt.

Datenschützer haben auf die Problematik schon vor Beginn des Verfahrens hingewiesen.

Jetzt hat sich die Bundesregierung der IT Anforderungen an große Datenbanken angenommen und hat erkannt, dass ohne die Einführung einer elektronischen Signatur eine sichere Datenverarbeitung nicht möglich ist.