Als Reaktion auf die Änderung des § 13 Abs. 7 TMG auf Grund des Informationssicherheitsgeseztes hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Empfehlung an Internet-Dienstleister veröffentlicht.
BSI: Absicherung von Telemediendiensten nach Stand der Technik (PDF, 434KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
Es gibt immer wieder Projekte, in denen andere Rechtsgrundlagen nicht einschlägig sind und der Betroffene eine Einwilligung abgeben muss. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben nun die Anforderungen an solche Einwilligungserklärungen formuliert:
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