+49 228 2861 140 60 info@sicoda.de

Ombudsperson nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Beschreibung

In unserer Ausbildung zur “Ombudsperson nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)” vermitteln wir Ihnen praxisnah alle erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen für Ihre Tätigkeit als Kontaktperson für Hinweisgeber.

Als Ombudsperson sind Sie eine unabhängige Vertrauensperson für alle, die einen Verstoß Ihres Unternehmens gegen geltendes Recht oder andere Missstände melden möchten. Sie führen ein Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen ein. Außerdem sorgen Sie für eine vertrauliche Kommunikation zwischen Geschäftsführung und Hinweisgeber. Als unabhängige Schnittstelle zwischen diesen beiden Parteien begrenzen Sie einerseits den Schaden für Ihr Unternehmen und schützen andererseits den Whistleblower.

Unsere Dozenten haben umfangreiche Erfahrung in der Einführung und im Betrieb von Hinweisgebersystemen. Machen Sie sich diese Expertise als Teilnehmer unseres Seminars zunutze.

Inhalte

  • Einführung ins Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
  • Gesetzliche Grundlagen, Bedeutung des Gesetzes
  • Meldekanäle
  • Interne und externe Kommunikation während der Etablierung des Prozesses
  • Möglichkeiten der Umsetzung
  • Krisenmanagement
  • Interne / Externe Ombudsperson

Ihr Nutzen

  • Sie lernen das Hinweisgeberschutzgesetz kennen und verstehen seinen Einfluss auf Ihr Unternehmen.
  • Sie entdecken den Aufgabenbereich einer Ombudsperson.
  • Sie machen sich mit den verschiedenen Meldekanälen vertraut.
  • Sie lernen, rechtskonform auf Hinweise zu reagieren.
  • Sie erhalten einen Leitfaden zur erfolgreichen Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems in Ihrem Unternehmen.
  • Sie wissen um die Bedeutung der internen und externen Kommunikation zur Herbeiführung eines kulturellen Wandels in Ihrer Firma.
  • Sie erlernen Strategien für das Management von Krisen.
  • Sie kennen die Anforderungen an eine gesetzeskonforme Dokumentation.
  • Sie profitieren von tiefem Praxiswissen und verschiedensten Praxisbeispielen unserer Referenten.
  • Sie erhalten einen Nachweis Ihrer Qualifikation zur Ombudsperson in Form eines Fachkundenachweises.

Zielgruppe

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet bestimmte Unternehmen und Organisationen zur Einführung von Meldekanälen für Whistleblower. Dazu zählen:

  • Unternehmen ab 50 Mitarbeitern
  • Organisationen des öffentlichen Sektors:
    • Behörden
    • Gemeinden ab 10.000 Einwohnern

 

Entsprechend richtet sich diese Ausbildung an folgende Personenkreise aus den angesprochenen Institutionen:

  • Fach- und Führungskräfte, die mit dem Hinweisgeberschutz betraut sind oder werden
  • Datenschutzbeauftragte
  • Mitarbeiter aus den Bereichen Recht, Compliance, Steuern und Wirtschaftsberatung
  • Vorstände, Geschäftsführer, Manager
  • Personen, die eine Position als Ombudsperson anstreben

Lernform und Materialien

  • Vortrag
  • Diskussionen
  • Praxisbeispiele
  • Leitfäden
  • Erfahrungsaustausch

Seminarbuchung

Kursanmeldung

Teilnehmer Kontaktdaten

Rechnungsempfänger

Euro