Eine gute Nachricht für alle Unternehmen, die Gewinnspiele zu Marketingzwecken nutzen wollen.
Zur Einwilligung, in die Zusendung von Werbemails, im Zusammenhang mit Gewinnspielen, ist ein neues und wegweisendes Urteil ergangen.
Grundsätzlich gilt der datenschutzrechtliche Grundsatz, dass die Erteilung einer Einwilligung für den Betroffenen immer freiwillig sein muss.
In dem Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 27.06.2019 – Az.: 6 U 6/19 wird nun festgestellt, dass die Erteilung einer Einwilligung nach DSGVO von der Teilnahme an einem Gewinnspiel bedingt sein kann. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel kann also davon abhängig gemacht werden, dass zuvor eine Einwilligung für Werbemassnahmen abgegeben wurde. Hierdurch wird die Einwilligungsentscheidung nicht unfreiwillig.
Wenn Sie mit Hilfe von Gewinnspielen Einwilligungen für den Newsletterversand einholen wollen, dann berücksichtigen Sie bitte die folgenden Punkte:
- Die Anzahl der Unternehmen für die eine Newsletter Einwilligung eingeholt wird, sollten überschaubar sein. Im Fall des OLG Frankfurt war die Anzahl von acht Unternehmen, für die eine Einwilligung eingeholt wurde, noch zulässig.
- Aus der Information zur Einwilligung muss klar und deutlich hervorgehen, was für Produktbereiche welcher Unternehmen von ihr umfasst sind. Die bloße Beschreibung des allgemeinen Geschäftsfeldes reicht nicht aus.
- Der Betroffene muss die Einwilligung auch freiwillig, frei von Zwang, erteilen.