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Data Protection and Digital Information Bill – Datenschutzreform im Vereinigten Königreich

Eine Reform des Datenschutzsystems in UK soll Unternehmen entlasten, die britische Wirtschaft ankurbeln, lästige Cookie-Banner abschaffen und dabei weiterhin die Bürger ausreichend schützen, gefährdet damit aber zukünftig den ungehinderten Datenaustausch mit der EU.

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat die Europäische Kommission im Hinblick auf das Datenschutzniveau im Juni 2021 einen Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich erlassen. Die UK GDPR sei im Wesentlichen mit den Vorgaben der DS-GVO vergleichbar und gewährleiste ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten. Der Angemessenheitsbeschluss soll zunächst bis 2025 gelten.

Doch schon kurze Zeit nach Erlass des Angemessenheitsbeschlusses ließ die britische Regierung verlauten, dass sie eine umfassende Reform der britischen Datenschutzpolitik plane. Im Rahmen der jährlichen Queen‘s Speech im Mai diesen Jahres wurde dann offiziell verkündet: „Das Datenschutzsystem des Vereinigten Königreichs wird reformiert“.

Wie die Reform des Datenschutzes im Vereinigten Königreich aussehen soll, lässt sich der “Data Protection and Digital Information Bill” entnehmen.

Vorrangiges Ziel der Reform ist es, einen flexiblen und ergebnisorientierten Datenschutz zu schaffen, der zum einen die personenbezogenen Daten britischer Bürger ausreichend schützt, auf der anderen Seite jedoch vor allem kleine Unternehmen hinsichtlich der Datenschutz-Compliance entlasten soll. Gleichzeitig soll durch die Reform die britische Wirtschaft angekurbelt, Einsparungen erzielt und Forschung und Wissenschaft durch klare Regelungen hinsichtlich der Verwendung von personenbezogenen Daten ermutigt werden, Innovationen zur Verbesserung des täglichen Lebens der Menschen voranzutreiben.

Unternehmen sollen zwar weiterhin den strengen UK GDPR Vorschriften unterliegen, jedoch nicht mehr verpflichtet sein, ihre Compliance nachzuweisen, bspw. durch die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten oder die Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung. Weitere Lockerungen der Datenschutzanforderungen soll es insbesondere im Hinblick auf das Thema der Einwilligungen geben. So sollen aufwendige Cookie Banner künftig der Geschichte angehören und die Anforderungen für Aktivitäten mit geringem Risiko, wie z.B. der Reichweitenmessung, gelockert werden.

Doch auch die britischen Bürger sollen von der Datenschutzreform profitieren. Sie sollen mehr Klarheit über ihre Rechte erhalten und in bestimmten Bereichen datenschutzrechtlich besser geschützt werden. Vor allem aber soll ein vereinfachter Austausch von Daten dazu dienen, andere bestehende Vorschriften zu reformieren, um das Leben der Menschen zu vereinfachen und Dienstleistungen für diese zu verbessern.

Welche Auswirkungen eine entsprechende Gesetzesänderung auf die Übermittlung von Daten aus der EU nach UK haben wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Seitens der EU wird das Vorhaben aus UK jedenfalls kritisch beobachtet.

So äußerte der Europäische Datenschutzbeauftragte, dass insbesondere die Bestrebungen des Vereinigten Königreichs, selbst Angemessenheitsbeschlüsse hinsichtlich des Datenschutzniveaus von Ländern wie bspw. den USA zu erlassen, zu Problemen bei der Datenübermittlung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich führen könnten.

Am Ende ist es Aufgabe der Europäischen Kommission darüber zu entscheiden, ob die reformierten Datenschutzvorschriften der UK künftig weiterhin ein gleichwertiges Datenschutzniveau gewährleisten.

Schaut man sich die Bestrebungen der Regierung an, kann man sich jedoch des Eindrucks nicht erwehren, dass bei der Reform vor allem wirtschaftliche Interessen der Unternehmen im Vordergrund stehen und der Schutz der Bürger in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung diesen Interessen in gewissem Maße weichen muss.

Mit einer finalen Gesetzesänderung ist jedoch wohl ohnehin nicht vor Anfang 2023 zu rechnen, da das Gesetzgebungsverfahren derzeit noch ganz am Anfang steht.