ToM – technisch organisatorische Maßnahmen
Unter dem Reiter „Technisch – organisatorische Maßnahmen“ – TOM findet sich wieder der bekannte Auswahldialog „Neue TOM“- „Neue TOM von Vorlage“ und „bereits erfasste TOMs“ in der Liste.
Wie bereits bei den Verarbeitungen können Sie auch bestehende technisch – organisatorische Maßnahmen, die Sie, an anderer Stelle bei anderen Mandanten erfasst haben, automatisch kopieren oder Sie können aus bereits bei uns bestehenden Datenbanken technisch – organisatorische Maßnahmen nutzen. Das Detailfenster zu technisch – organisatorische Maßnahmen zeichnet sich letztendlich durch die acht definierten technisch – organisatorischen Regelungsinhalte aus.
Der erste Reiter namens TOM bietet die Möglichkeit, der technisch – organisatorischen Maßnahme einen Namen und eine allgemeine Beschreibung mitzugeben, so wie Anlagen, wie zum Beispiel Berechtigungskonzepte, in der Software zu verwalten.
Im Weiteren bieten die Felder „Zutritt“ – „Zugang“ – Zugriff“ – „Weitergabe“ – „Eingabe“ – „Auftrag“ – „Verfügbarkeit“ und „Trennung“ die Möglichkeit, entsprechend der Anlage zu § 9 BDSG die notwendigen Informationen zu erfassen, die für die Durchführung des Datenschutzes im Unternehmen erforderlich sind. Die technisch – organisatorische Maßnahmen im öffentlichen Verfahrensverzeichnis nicht ausgegeben.
Im Feld „Kommentar“ können Sie einen allgemeinen Kommentar zu den technisch – organisatorische Maßnahmen erfassen.