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Wie nunmehr in den Nachrichten veröffentlicht, hat sich die Koalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Anbieter offener WLANs nicht mehr im Rahmen der sogenannten Störerhaftung für die missbräuchliche Nutzung des WLANs herangezogen werden können.

Der finale Gesetzesentwurf konnte bisher noch nicht eingesehen werden und ist bisher noch nicht verabschiedet worden. Er soll zwar dieses Jahr noch in Kraft (Herbst 2016) treten, bis dahin besteht aber noch die alte Rechtslage (vgl. BGH Entscheidung vom 12. Mai 2010, AZ: 1 ZR 121/08) mit der damit verbunden Rechtsunsicherheit fort.

Insofern kann zunächst nur weiter geraten werden, dass der Anschlussinhaber sein WLAN Netz ausreichend schützt, also mindestens den WPA-2 Standard zu aktivieren und der Belehrungspflicht gegenüber Dritten am Besten im Rahmen einer WLAN-Policy nachkommt.

 

Weiter Links:

BMI – Mehr Rechtssicherheit bei WLAN – Potentiale der kabellosen Kommunikation nutzen

golem.de – Selbst Netzpolitiker können mal Erfolg haben