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SICODA Google Fonts Check

Quick Check  für Google Fonts

* Wir garantieren Ihnen bei diesem Service volle Anonymität. Wir protokollieren nicht, welche Webseiten geprüft wurden. Dieser Check ersetzt nicht die technische Prüfung durch eine spzialisierte Medienagentur oder einen qualifizierten Anwalt. Unser Check prüft immer nur eine Webseite und arbeitet sich nicht in die tiefe Ihrer Webpräsens. 

Vollständiger Datenschutz Check für die gesamte Webseite

Fragen und Antworten zu Google Fonts

SICODA FAQ

Hier beantworten wir alle Fragen

Wie kann ich prüfen, ob meine Webseite Google Fonts falsch verwendet?

Sie können zur Prüfung, ob Sie Google Fonts richtig einbinden, unseren Online Check unter „SICODA Google Fonts Check“ nutzen.

Warum kann ich wegen Google Fonts abgemahnt werden?

Grundsätzlich sind Google Fonts eine gute Möglichkeit kostenlos hochwertige Schriften auf der Webseite nutzen zu können. Sie können damit Ihren Auftritt sehr gut individualisieren. Das Problem bei Goolge Fonts ist, das viele Webseitentemplates die Schriften direkt von Google Server einbinden. Das ist technisch sehr interessant, da die Schriften dann direkt von sehr schnellen Google Servern geladen werden. Der besondere Vorteil hat aber den Nachteil, dass damit die IP Adressen der Webseitenbesucher für die Google Inc. sichtbar ist.

Das wiederum ist als Verstoß gegen die DS-GVO zu werten und wurde vom AG München mit einem Schmerzensgeldanspruch für den Webseitenbesucher geahndet.

Unter dem Titel „Abmahnung für Google Fonts“ ist gerade eine Welle an Anwaltsschreiben in Deutschland unterweg. Die Schreiben sind in der Regel keine echte Abmahnung und können häufig wirksam bekämpft werden. 

Der Vorwurf ist allerdings grundsätzlich technisch richtig. Daher ist es dringen zu raten, die Google Fonts lokal auf Ihrem Server abzulegen. Damit kann das Layout weiterhin genutzt werden, ohne dass ein Dateschutzverstoß vorliegt.

Was muss ich bei einer Google Fonts Abmahnung tun?

Zur Zeit ist uns eine Abmahnwelle zu Google Fonts bekannt. Wenn man sich die Aktenzeichennummer der Abmahnung ansieht, sind schon mehrere Hundertausend Schreiben in Umlauf. In den uns bekannten Fällen wird in der Regel im Rahmen einer „Abmahnung“ ein Schmerzensgeld zwischen 100 und 200 Euro eingefordert. Im Gegenzug verzichtet der Kläger auf eine weitere Rechtsverfolgung.

In der aktuellen Ausgestaltung hat das Schreiben so rechtlich falsch. Eine Zahlung ist in der Regel nicht erforderlich. 

Eine ordnungsgemäße Abmahnung enthält eine strafbewehrte Unterlassungserklärung in der Sie sich verpflichten, die Google Fonts nicht mehr falsch in Ihrer Webseite einzubinden. Darüber hinaus enthält die Abmahnung eine Kostennote (Rechnung) des gegnerischen Anwalts. 

Wir können hier nur ganz pauschal beschreiben, wie die Abmahnwelle zur Zeit läuft. Bitte lassen Sie in jedem Fall von einem Anwalt prüfen, wie Sie sich in Ihrem Fall am Besten verhalten. 

Unverbindliche Anfrage

Sie sind sich unsicher und wissen nicht, wie Sie in Ihrem Fall agieren sollen? Wir beraten Sie gerne zu den nächsten Schritten. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenlos.