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Was kann gemeldet werden?

 

Ein Hinweisgeberportal ermöglicht in der Regel die Meldung einer breiten Palette von Verstößen, Fehlverhalten oder Bedenken innerhalb einer Organisation. Zu den typischen Dingen, die über ein Hinweisgeberportal gemeldet werden können, gehören:

  1. Betrug und Finanzvergehen: Dies umfasst unethisches oder illegales Verhalten im Zusammenhang mit Finanzen, wie Diebstahl, Unterschlagung, Bilanzfälschung, Bestechung oder Korruption.
  2. Diskriminierung und Belästigung: Meldungen von Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung, Alter oder anderer geschützter Merkmale, sowie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
  3. Sicherheitsverletzungen: Verletzungen der Informationssicherheit, Cyberangriffe, Datenlecks oder unzulässiger Zugriff auf vertrauliche Informationen können gemeldet werden.
  4. Ethikverstöße: Dies umfasst jegliche Verstöße gegen ethische Grundsätze und Unternehmensrichtlinien, wie Fehlverhalten von Führungskräften, unethisches Verhalten gegenüber Kunden oder Lieferanten, oder Verletzungen des Verhaltenskodex.
  5. Umweltverstöße: Meldungen von Verstößen gegen Umweltauflagen, illegaler Entsorgung von Abfällen oder Umweltschäden.
  6. Gesundheits- und Sicherheitsrisiken: Hinweise auf Verstöße gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz oder Bedenken hinsichtlich unsicherer Arbeitsbedingungen können gemeldet werden.
  7. Missbrauch von Ressourcen: Dies umfasst die Verschwendung oder den Missbrauch von Unternehmensressourcen, wie zum Beispiel Diebstahl von Eigentum oder unangemessene Nutzung von Arbeitszeit.
  8. Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften: Meldungen von Verstößen gegen nationale oder internationale Gesetze und Vorschriften, die das Geschäft betreffen, wie beispielsweise Zollvergehen oder Verstöße gegen Exportkontrollen.
  9. Interne Betrugsfälle: Verstöße von Mitarbeitern gegen Unternehmensrichtlinien oder -prozesse, die zu finanziellen Verlusten führen können.
  10. Ethik und Compliance im Allgemeinen: Jegliche Bedenken oder Meldungen, die auf Verstöße gegen ethische Standards oder allgemeine Compliance-Richtlinien hinweisen, können über das Portal gemeldet werden.

Bitte beachten Sie, dass dieses Hinweisgebersystem nicht für Kundenbeschwerden z. B. die Produkt- oder Servicequalität betreffend gedacht ist. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Kundenservice!

Wer genießt Hinweisgeberschutz?

 

Geschützt werden Personen, die in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit zur gemeldeten juristischen Person stehen. Explizit genannt werden in der EU-Richtlinie 2019/1937 und dem daraus resultierenden Hinweisgeberschutzgesetz:

  • Arbeitnehmer
  • Selbständige
  • Praktikanten
  • Lieferanten
  • Unterauftragnehmer
  • Anteilseigner
  • Vorstände
  • Aufsichtsräte

Für Arbeitnehmer gilt der Schutz bereits vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses und über seine Beendigung hinaus. Auch Personen, die dem Hinweisgeber beruflich oder privat nahestehen, genießen einen besonderen Schutz

Über welche Kanäle kann eine Meldung erfolgen?

 

Eine Meldung muss über verschiedene interne Kanäle möglich sein:

  • schriftlich: über ein digitales Hinweisgebersystem oder auf dem Postweg
  • telefonisch: bei einer Telefonhotline oder durch Hinterlassen einer Meldung auf einem speziellen Anrufbeantworter
  • persönlich: im Rahmen eines Treffens

Unabhängig vom Meldekanal muss die Identität des Hinweisgebers geschützt werden. Gemäß deutschem Recht soll die Meldung zudem anonym erfolgen können.

Eine Meldung ist außerdem an die zuständige Behörde möglich. Das gilt grundsätzlich, insbesondere jedoch, wenn  interne Meldekanäle fehlen oder eine Reaktion auf einen Hinweis ausbleibt. Ein internes Meldesystem hat jedoch den Vorteil, dass Hinweisen inhouse nachgegangen werden kann. Somit kann ein Schaden, beispielsweise der Reputation, vom Unternehmen abgewendet werden.

Wie funktioniert das anonyme Postfach?

 

Das anonyme Postfach erreichen Sie über die Startseite des Hinweisgebermeldeportals. Den persönlichen Zugangscode für das anonyme Postfach erhalten Sie nach der Einreichung Ihres Hinweises. Bitte speichern sie sich den 16. Stelligen Zahlencode ab. Das anonyme Postfach lässt keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zu.