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Die SICODA GmbH rät alle Bereiche, die videoüberwacht werden, ausreichend zu kennzeichnen.

Videoüberwachungsanlagen sind immer deutlich zu kennzeichnen. Auch wenn der mündige Bürger davon ausgehen kann, dass alle Verkaufsbereiche videoüberwacht sind, ist ihm dies trotzdem in geeigneter Weise deutlich zu machen. Auf eine Kennzeichnung kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Das ist z.B. dann der Fall, wenn die Videoanlage so positioniert ist, dass der Betroffene Sie vor Betreten der Geschäftsräume sieht. Von dieser Erkennbarkeit kann man aber nur ausgehen, wenn diese auf Augenhöhe angebracht wurde.

Wie der NDR berichtet, fordert der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz Prof. Dr. Caspar eine deutlichere Kennzeichnung der Videoüberwachung in der Filiale Jungfernstieg des Unternehmens.

Interessant an dieser Diskussion ist, dass nicht die Menge der eingesetzten Kameras beanstandet wird, sondern nur die Kennzeichnung.