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Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages wurde mit der Frage konfrontiert, ob Facebook gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt. Dieser Auffassung ist unter anderem das ULD Schleswig Holstein.

Der wissenschaftliche Dienst – die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch sogenannte Facebook Fanpages und Social-Plugins – zum Arbeitspapier des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
Schleswig-Holstein des Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass die Bewertung des ULD einige Praktiken von Facebook würden eindeutig gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen, zumindest in dieser Eindeutigkeit nicht gegeben sei.

Auch in der Bewertung dieses Falles zeigt, dass es in der Frage des Online-Datenschutzes eine Reihe von Auffassungen von Aufsichtsbehörden gibt, die aber alle noch nicht gerichtlich festgestellt worden sind. So stellt das Gutachten auch die Bewertung der IP Adresse als personenbezogenes Datum infrage.