Zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Fehlt eine der beiden Voraussetzungen, ist die Bestellung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter Umständen nicht wirksam.
Wenn die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz das Unternehmen einer Prüfung unterzieht, drohen empfindliche Bußgelder.
Zuverlässigkeit
Zu der geforderten Zuverlässigkeit gehört nicht nur die persönliche Integrität des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, sondern auch die konfliktfreie Ausübung der Tätigkeit. Demzufolge gibt es diverse Unvereinbarkeiten zwischen der Tätigkeit als betrieblicher Datenschutzbeauftragter und beispielsweise einer gleichzeitigen Tätigkeit in der Leitungsebene der Personalabteilung oder der IT-Abteilung.
Da ein externer Datenschutzbeauftragter keinen anderen Tätigkeit der betreuten Unternehmen ausübt, wird dieses Konfliktpotenzial von vorneherein ausgeschlossen.
Fachkunde
Die notwendige Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten umfasst sowohl rechtliche als auch technische Kenntnisse über die Anwendung der entsprechenden Datenschutzgesetze und die Umsetzung der notwendigen IT-Sicherheitsmaßnahmen.
Ihr SICODA Datenschutzbeauftragter garantiert Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten, der allen Anforderungen der Fachkunde gerecht wird.