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Sozialdatenschutz

Datenschutz in sozialen Einrichtungen

Gerade soziale Einrichtungen stehe vor besonderen rechtlichen Anforderungen der umfassenden, menschengerechten Versorgung und einer rechtssicheren Dokumentation aller Vorgänge. Datenschutz wird für die Mitarbeiter eine immer größere Herausforderung. Die Sensibilisierung erfolgt vor dem Hintergrund der Anforderungen der Sozialgesetzbücher insbesondere dem Sozialgeheimnis, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Privatgeheminisses / Klientengeheimnis  aus § 203 StGB.

 

§ 35 Abs. 1 SGB I Sozialgeheimnis
Jeder hat Anspruch darauf, daß die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Abs. 1 Zehntes Buch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Sozialgeheimnis). Die Wahrung des Sozialgeheimnisses umfaßt die Verpflichtung, auch innerhalb des Leistungsträgers sicherzustellen, daß die Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergegeben werden.

 

Themen des Kurses Datenschutz in sozialen Einrichtungen sind:

[list style=”style6″] [li]Was ist Datenschutz?[/li] [li]Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes[/li] [li]Regeln des Datenschuztes[/li] [li]Beschäftigtendatenschutz[/li] [li]Datenschutz in sozialen Einrichtungen[/li] [li]Betrieblicher Datenschutzbeauftragter[/li] [li]Datenschutz an jedem Arbeitsplatz[/li][/list]

 

[hr]

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