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Datenschutzbeauftragter

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Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, betriebliche Datenschutzbeauftragte zu bestellen, z. B. wenn mehr als neun Personen regelmäßig automatisiert – also mit Hilfe der IT – personenbezogene Daten verarbeiten.

An betriebliche Datenschutzbeauftragte werden hohe Anforderungen gestellt. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit hat der Gesetzgeber auch die Fachkunde in Bezug auf den Datenschutz als Voraussetzung für die Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz festgelegt.

Die Anforderungen an die Fachkunde wurden in dem sog. Ulmer Urteil (Az.: 5T 153/90-01 LG Ulm) näher definiert. Die Richter stellten fest, dass gerade an die Fachkunde hohe Anforderungen gestellt werden. Detailliert führten die Richter aus, dass Datenschutzbeauftragte Computerexperten sein sollen und die Anwendung der Vorschriften der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder und alle anderen den Datenschutz betreffenden Rechtsvorschriften beherrschen sollten.

Diese Anforderungen bilden die Grundlagen für die inhaltliche Gestaltung unserer Seminare, insbesondere dieser Ausbildung zum/zur geprüften, betrieblichen Datenschutzbeauftragen. Neben den rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz im Unternehmen sind IT-Sicherheit und die praktische Umsetzung der Aufgaben der betrieblichen Datenschutzbeauftragten Inhalte dieses ausführlichen Praxis-Seminars.

Das Seminar ist für zukünftige und bereits bestellte externe und interne betriebliche Datenschutzbeauftragte geeignet.

Das BDSG unterscheidet in Bezug auf die Aufgaben, Rechte und Pflichten nicht zwischen internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Seminarinhalt – Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten

1. Seminartag – Einführung Datenschutz

  • Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
  • Abgrenzung Datenschutz und Datensicherheit
  • Deutsche Datenschutzgesetze
  • Datenschutz im TKG und im TMG
  • Einführung in das BDSG
  • Bestellungspflicht und Form
  • Rechtliche Stellung des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen
  • Anforderungen an die Qualifikation des Datenschutzbeauftragten

2. Seminartag – Datenschutzorganisation

  • Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
  • Gesetzliche Meldepflicht
  • Verfahrensverzeichnis und Verarbeitungsübersicht
  • Betroffenenrechte
    • Auskunft
    • Scorewerte
    • Berichtigung
    • Löschung
    • Sperrung
  • Aufsichtsbehörden
  • Funktion und Aufgabe der Aufsichtbehörden
  • Vorabkontrolle
  • Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
  • Einwilligung
  • Datenverarbeitung für eigene Zwecke
    • Vertragsverhältnis
    • berechtigtes Interesse
    • öffentliche Daten

3. Seminartag – IT-Sicherheit

  • technischer Datenschutz / Systemdatenschutz
  • Risikoermittlung und Risikoanalyse
  • Risikobehandlung
  • Zutrittskontrolle
  • Zugangskontrolle
  • Zugriffskontrolle
  • Weitergabekontrolle
  • Eingabekontrolle
  • Auftragskontrolle
  • Grundschutz nach BSI

4. Seminartag – Spezialfälle im Datenschutzrecht

  • Auftragsdatenverarbeitung
  • Datenübermittlung in das Ausland
  • Datenverarbeitung zum Zweck der Werbung
  • Datenschutz im Arbeitsverhältnis
  • Vidoüberwachung
  • Technische Überwachugnsmaßnahmen von Mitarbeitern
    • TK Überwachugn
    • Ortungssysteme
    • Protokollierung in IT-Systemen
  • Private E-Mail und Internetutzung
  • Haftung im Datenschutz
  • Personaldatenverarbeitung

5. Seminartag

  • die ersten 100 Tage als DSB
  • externer Datenschutz
  • Software für den Datenschutzbeauftragten
  • Hilfsmittel und Informationsquellen im Internet
  • Prüfung

Prüfung zur Zertifizierung der DEKRA certification GmbH

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Im Anschluß an dieses Seminar können Sie an einer DEKRA Prüfung zur “DEKRA zertifizierten Fachkraft für Datenschutz” teilnehmen. Die Teilnahme an der DEKRA Prüfung ist freiwillig und mit einer Prüfungsgebühr der DEKRA von 225,- € verbunden. Die Prüfungsgebühr wird direkt von der DEKRA erhoben.

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Zielgruppe der Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten:

  • Zukünftige und bereits bestellte betriebliche Datenschutzbeauftragte
  • IT-Spezialisten, die als externe Datenschutzbeauftragte tätig werden wollen.
  • Führungskräfte und Mitarbeiter aus der Privatwirtschaft

Besondere Vorkenntnisse sind für die Teilnahme an diesem Seminar nicht notwendig.