Die DS-GVO kennt einen Schwellenwert für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht mehr. Nach der Datenschutz-GrundverordnungDS-GVO ist ein Datenschutzbeauftragter durch das ein Unternehmen zu bestellen, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens „in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Beobachtung von betroffenen Personen erforderlich machen“, oder die Kerntätigkeit besonders sensible Daten betrifft, wie zum Beispiel Gesundheitsdaten.
- wenn 10 Personen automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten
- bei geschäftsmäßiger Datenverarbeitung (Adresshandel, Markt- und Meinungsforschung)
- wenn eine Datenschutzfolgeabschätzung erforderlich wird
File | Password | Action |
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Bestellungsurkunde | ||
Leistungsbeschreibung Datenschutzbeauftragter |