Der EuGH hat in einem Rechtsstreit zwischen Facebook und einem EU Bürger darüber zu entscheiden gehabt, ob das Safe Harbor Abkommen zulässig ist. Bei dem Safe Harbor Abkommen handelt es sich um eine Vereinbarung der Europäischen Kommission mit dem US Handelsministerium zum sicheren Datentransfer von Kunden- und Personaldaten zwischen Unternehmen in der USA und in der EU.
US Unternehmen können dem Safe Harbor System beitreten und sind damit sicherer Datenempfänger im Drittland. Der EuGH hat nun mit Entscheidung vom 06.10.2015 erkannt, dass die Safe Harbor Vereinbarung nicht ausreicht, um ein angemessenes Datenschutzniveau sicher zu stellen.
Praxishinweis:
Die EU Standardvertragsklauseln [K(2010) 593 – http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=celex:32010D0087] sind weiterhin eine wirksame Möglichkeit das Datenschutzniveau beim Datenempfänger im Drittland (auch den USA) sicher zu stellen. Es ist davon auszugehen, dass US Unternehmen die europäischen Kunden kurzfristig mit dieser Thematik kontaktieren.