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Verordnungstext

Die Folgenabschätzung enthält zumindest Folgendes:
a) eine systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung, gegebenenfalls einschließlich der von dem Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen;

b) eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck;

c) eine Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen gemäß Absatz 1 und

d) die zur Bewältigung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen, einschließlich Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren, durch die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und der Nachweis dafür erbracht wird, dass diese Verordnung eingehalten wird, wobei den Rechten und berechtigten Interessen der betroffenen Personen und sonstiger Betroffener Rechnung getragen wird.

Kommentierung

Mit der Datenschutz-Folgenabschätzung erhält die bekannte Vorabkontrolle einneues Gewand. Bisher war nicht in dem nun vorliegenden Detail vorgeschrieben, wie die Vorabkontrolle zu erfolgen hatte. Nun erhalten Datenschutzbeauftragte eine kleine Checkliste für die Bearbeitung der notwendigen Kontrolle:

  1. Verarbeitungsbeschreibung
    1. Zweckbestimmung
    2. Darstellung der berechtigten Interessen
  2. Bewertung der
    1. Notwendigkeit
    2. Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
  3. Risikobewertung
  4. Abhilfemaßnahmen