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BGH: Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag

Der BGH bestätigt die Verantwortlichkeit des Hostproviders für das Persönlichkeitsrecht verletzende Blogeinträge.

Der Geschädigte wendete sich in der Unterlassungsklage gegen den amerikanischen Blog Betreiber. Die Anwendbarkeit deutschen Rechts und die Zuständigkeit deutscher Gerichte wurden gerügt, aber vom BGH anerkannt.

Der Hostprovider wird in Verantwortung genommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

“Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer – das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung – bejaht werden kann.”

Im Ergebnis sind somit auch Anbieter von Plattformen verantwortlich für von Nutzern veröffentlichte rechtswidrige Inhalte.

Die Pressemeldung und das Urteil sind unter juris.bundesgerichtshof.de zu finden.

Eine genauere Analyse des Urteils mit weiteren Handlungsempfehlungen folgt in einer späteren Meldung.