Grundsätzlich ist der Begriff Verfahrensverzeichnis im Bundesdatenschutzgesetz nicht zu finden. In Landesdatenschutzgesetzen wie z.B. § 8 DSG NRW wird er dagegen ausdrücklich genannt. Das BDSG spricht lediglich von einer Übersicht über automatisierte Verfahren in §§ 4g Abs. 2 i.V.m. § 4e BDSG. Trotzdem haben sich die Begriffe in den letzten Jahren auch für den betrieblichen Datenschutz etabliert: Verarbeitungsübersicht ist die detaillierte interne Übersicht über die einzelnen Verar
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