Für ein Unternehmen kann es in vielen Fällen vorteilhaft sein, keinen eigenen Mitarbeiter zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, sondern einen externen Datenschutzbeauftragten mit der Übernahme dieser Aufgabe zu beauftragen.
Wenn Sie einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Ihres Unternehmens zum internen, betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen, erhält dieser Mitarbeiter oder diese Mitarbeiterin einen besonderen Kündigungsschutz. Zudem können Sie die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter auch nicht regulär als Datenschutzbeauftragten abbestellen.
Diese personalrechtlichen Besonderheiten kommen bei der Bestellung eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten nicht zum Tragen.
Laut Bundesdatenschutzgesetz muss das Unternehmen, bei dem der interne Datenschutzbeauftragte angestellt ist, ihr oder ihm ermöglichen an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen und deren Kosten (Seminargebühren, Reisekosten, Arbeitsausfall usw.) zu übernehmen.
Bei der Bestellung des externen SICODA Datenschutzbeauftragten fallen diese Kosten nicht an.