Viele Unternehmen bedienen sich Dienstleistern, wie Lettershops, Callcentern, IT Wartungsfirmen, externen Rechenzentren, externen Lohn- und Gehaltsabrechnung, Datenvernichtungsfirmen und Vielen mehr. Diese Dienstleistungen sind typischerweise Auftragsdatenverarbeitungen (ADV) gem. § 11 BDSG. Die ADV ist ein gesetzliches Privileg, dass es Unternehmen (Auftraggeber) erlaubt, personenbezogene Daten durch dritte Unternehmen (Auftragnehmer) verarbeiten zu lassen. Für die mit der ADV verbundene Ü
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